Informationen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Kompetenzträger von Kreditinstituten Die gewissenhafte Aufgabenerfüllung kompetenter Rechtsanwälte - in diesem Sinne auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - insbesondere in Angelegenheiten des Familien- und Eherechts und eine verantwortliche Beratertätigkeit in Vermögenssachen, greift häufig auf die bewährte Zusammenarbeit mit Fachleuten zurück, wenn möglicherweise Stellungnahmen, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen Regelungen stützen, verlangt werden. Bei dem Erfordernis der Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur Feststellung von Kauf- und Verkaufspreisen Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung Pflichtanteilansprüchen in Erbfällen Grunlagen der Besteuerung in Erb- und Beleihungswerten ist die Fachkompetenz von zertifizierten Sachverständigen gefragt. Bei Auseinandersetzungen oder in Fällen der Übernahme von Betriebsvermögen sind Schiedsgutachten oftmals zweckdienlich. Hilfe und sachkundige Beratung ist häufig auch in Fällen der Anwendung des §5 WiStG gefragt. In konkreten Fällen können Bewertungssachverständige Rechtsanwälten und beratenden Mandanten mit der Erstellung von Gutachten im Sinne des §194 BauGB Hilfestellung anbieten durch die Wertermittlung von: bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum) sowie von dinglichen Rechten und Belastungen wie z.B. Wohnungsrechten, Reallasten (z.B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten Oftmals ist schon eine kurze telefonische Beratung hilfreich bei der Lösung aktueller Fragen und Probleme unter Tel: +49 2191 4605055. Für unsere zertifizierten Sachverständigen besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO mit einer Deckungssumme von €1.000.000,-.
BERATERINFOS
Informationen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Kompetenzträger von Kreditinstituten Die gewissenhafte Aufgabenerfüllung kompetenter Rechtsanwälte - in diesem Sinne auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - insbesondere in Angelegenheiten des Familien- und Eherechts und eine verantwortliche Beratertätigkeit in Vermögenssachen, greift häufig auf die bewährte Zusammenarbeit mit Fachleuten zurück, wenn möglicherweise Stellungnahmen, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen Regelungen stützen, verlangt werden. Bei dem Erfordernis der Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur Feststellung von Kauf- und Verkaufspreisen Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung Pflichtanteilansprüchen in Erbfällen Grunlagen der Besteuerung in Erb- und Beleihungswerten ist die Fachkompetenz von zertifizierten Sachverständigen gefragt. Bei Auseinandersetzungen oder in Fällen der Übernahme von Betriebsvermögen sind Schiedsgutachten oftmals zweckdienlich. Hilfe und sachkundige Beratung ist häufig auch in Fällen der Anwendung des §5 WiStG gefragt. In konkreten Fällen können Bewertungssachverständige Rechtsanwälten und beratenden Mandanten mit der Erstellung von Gutachten im Sinne des §194 BauGB Hilfestellung anbieten durch die Wertermittlung von: bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum) sowie von dinglichen Rechten und Belastungen wie z.B. Wohnungsrechten, Reallasten (z.B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten Oftmals ist schon eine kurze telefonische Beratung hilfreich bei der Lösung aktueller Fragen und Probleme unter Tel: +49 2191 4605055. Für unsere zertifizierten Sachverständigen besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO mit einer Deckungssumme von €1.000.000,-.
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