Die Beurteilung einer Immobilie ist ein umfassender und komplexer Prozess. Die Zusammenarbeit einzelner erfahrener Spezialisten aus den Fachgebieten Planung, Bauschäden, Statik und Wertermittlung garantiert eine vollständige und sichere Beurteilung und Bewertung. Die zeitnahe Erfassung aller relevanten Faktoren einer Immobilie oder eines Immobilienpaketes stellt eine lückenlose und effektive Bewertung sicher und garantiert die von der Rechtssprechung geforderte und vom Auftraggeber gewünschte Qualität. Die von uns gefertigten Gutachten beinhalten einen kompetenten und lückenlosen Überblick über alle Bereiche der zu beurteilenden Immobilie, detailliert und mit zertifizierten Sachverstand. Wir erstellen Gutachten zur Feststellung von Verkehrs- (Markt-) werten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beleihungswertermittlungen im Sinne des § 16 Pfandbriefgesetz für: Eigentumswohnungen Ein- und Zweifamilienhäuser Wohn- und Geschäftsgebäude Industrieanlagen und für Gewerbeimmobilien in jeder Größenordnung Wozu werden unsere Gutachten gebraucht? Die unter der verantwortungsbewussten Tätigkeit des Sachverständigen erstellten Verkehrswertgutachten finden in vielfältigen und besonderen Anwendungsbereichen Verwendung. Zu den allgemeingültigen Anwendungsbereichen von Verkehrswertgutachten im privaten Bereich zählen insbesondere: Kauf und Verkauf von bebautem oder von unbebautem Grundbesitz Übertragung von Grunstücken in Fällen der Erbregelung oder zur Bestimmung der Höhe von Pflichtanteilen Vermögensfeststellung aus Gründen der Beleihung oder Finanzierung Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung Bestimmung von Leistungspflichten bei der Begründung von Leibrenten oder Grunddienstbarkeiten Entschädigungsermittlung im Zusammenhang mit Wegerechten, Notwegerechten oder Grenzbebauung Aus steuerlichen Gründen bei: Betriebsaufgaben und Überführung von betrieblich genutzten Grundstücken in das priv. Vermögen Festsetzung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern Einheitswertermittlung und Wertbestimmung in sonstigen Fällen der Besteuerung Im öffentlich-rechtlich oder im gesetzlich geregelten Bereich finden Gutachten regelmäßig Verwendung bei: Zwangsversteigerungen Bodenordnungsverfahren in Umlegungs- oder Sanierungsgebieten Entschädigungsansprüchen aufgrund Enteignung oder enteignungsgleicher Eingriffe im Zusammenhang mit Rechtsverlusten oder Vermögensschäden Anspruchsregelung gemäß den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes aufgrund Unterhaltsverpflichtungen In besonderen Fällen der Wertermittlung haben grundbuchlich verzeichnete Rechte und Lasten unter Berücksichtigung der jeweiligen Anspruchslage wertbeeinflussende Auswirkungen, wie z.B. bei: Wohnungsrechten Niessbrauch Reallasten (z.B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichten) Grunddienstbarkeiten beschränkte persönliche Dienstbarkeiten Rentenrechte oder -verpflichtungen Denkmalschutz
GUTACHTEN
Die Beurteilung einer Immobilie ist ein umfassender und komplexer Prozess. Die Zusammenarbeit einzelner erfahrener Spezialisten aus den Fachgebieten Planung, Bauschäden, Statik und Wertermittlung garantiert eine vollständige und sichere Beurteilung und Bewertung. Die zeitnahe Erfassung aller relevanten Faktoren einer Immobilie oder eines Immobilienpaketes stellt eine lückenlose und effektive Bewertung sicher und garantiert die von der Rechtssprechung geforderte und vom Auftraggeber gewünschte Qualität. Die von uns gefertigten Gutachten beinhalten einen kompetenten und lückenlosen Überblick über alle Bereiche der zu beurteilenden Immobilie, detailliert und mit zertifizierten Sachverstand. Wir erstellen Gutachten zur Feststellung von Verkehrs- (Markt-) werten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beleihungswertermittlungen im Sinne des § 16 Pfandbriefgesetz für: Eigentumswohnungen Ein- und Zweifamilienhäuser Wohn- und Geschäftsgebäude Industrieanlagen und für Gewerbeimmobilien in jeder Größenordnung Wozu werden unsere Gutachten gebraucht? Die unter der verantwortungsbewussten Tätigkeit des Sachverständigen erstellten Verkehrswertgutachten finden in vielfältigen und besonderen Anwendungsbereichen Verwendung. Zu den allgemeingültigen Anwendungsbereichen von Verkehrswertgutachten im privaten Bereich zählen insbesondere: Kauf und Verkauf von bebautem oder von unbebautem Grundbesitz Übertragung von Grunstücken in Fällen der Erbregelung oder zur Bestimmung der Höhe von Pflichtanteilen Vermögensfeststellung aus Gründen der Beleihung oder Finanzierung Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung Bestimmung von Leistungspflichten bei der Begründung von Leibrenten oder Grunddienstbarkeiten Entschädigungsermittlung im Zusammenhang mit Wegerechten, Notwegerechten oder Grenzbebauung Aus steuerlichen Gründen bei: Betriebsaufgaben und Überführung von betrieblich genutzten Grundstücken in das priv. Vermögen Festsetzung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern Einheitswertermittlung und Wertbestimmung in sonstigen Fällen der Besteuerung Im öffentlich-rechtlich oder im gesetzlich geregelten Bereich finden Gutachten regelmäßig Verwendung bei: Zwangsversteigerungen Bodenordnungsverfahren in Umlegungs- oder Sanierungsgebieten Entschädigungsansprüchen aufgrund Enteignung oder enteignungsgleicher Eingriffe im Zusammenhang mit Rechtsverlusten oder Vermögensschäden Anspruchsregelung gemäß den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes aufgrund Unterhaltsverpflichtungen In besonderen Fällen der Wertermittlung haben grundbuchlich verzeichnete Rechte und Lasten unter Berücksichtigung der jeweiligen Anspruchslage wertbeeinflussende Auswirkungen, wie z.B. bei: Wohnungsrechten Niessbrauch Reallasten (z.B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichten) Grunddienstbarkeiten beschränkte persönliche Dienstbarkeiten Rentenrechte oder -verpflichtungen Denkmalschutz
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